Gutschriften sind vom Gesetzgeber wie folgt definiert:
Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die vom Leistungsempfänger ausgestellt
wird. Keine Gutschrift ist die im allgemeinen Sprachgebrauch ebenso
bezeichnete Korrektur einer zuvor ergangenen Rechnung.
(§14 Nr. 3, Absatz 1 UStAE ff.)
Da die Gutschrift in diesem Fall als neue Rechnung gilt, welche der Kunde dem Shop gegenüber stellen kann, muss diese steuerlich anders behandelt werden. Wir empfehlen daher zur Korrektur von Rechnungen ausschließlich Stornorechnungen zu verwenden und keine Gutschriften zu erstellen.